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Pflanzenschutz aktuell

Deiquat widerrufen zum 4. Mai 2019

Die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Deiquat wurde nicht erneuert. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft deshalb die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Deiquat zum 4. Mai 2019.
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Mayer/Pixabay.com
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Die Mittel Mission, Diquanet, DIQUA und Life Scientific Diquat werden von Amts wegen widerrufen. Hier gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen. Reste sind nach dem 4. Mai 2019 zu entsorgen!

Für die Mittel Diquad und Reglone, auch vertrieben als Reglor, Dessix, Bleran, Reglex, Mission 200 SL und Profi Deiquat Super erfolgt der Widerruf auf Antrag der Zulassungsinhaber.

Hier gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 4. November 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 4. Februar 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für entsprechende Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

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