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Pflanzenschutz aktuell

Hilfe für Feldsalat

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat im Freiland und im Gewächshaus befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel darf ab dem 06. Juli bis zum 02. November 2018 mit 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen (BBCH 05) gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: Freiland 42 Tage, Gewächshaus 60 Tage.

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Appel
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Diese Auflagen gelten für Proman:

Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden.

Zum Schutz von umstehenden Personen muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät (mindestens der Abdriftminderungsklasse 50 %) erfolgen (VA268).

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