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Ausschreibung: BMEL – Deutscher Innovationspreis Gartenbau 2018

Im kommenden Jahr werden wieder hervorragende, beispielgebende Innovationen  

im Gartenbau vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit dem  

„Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2018“ ausgezeichnet. Einsendeschluss ist der 15. März 2018.

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Bewerben kann sich jedes Unternehmen aus dem Gemüsebau, dem Obstbau, der  

Baumschule und dem Zierpflanzenbau sowie den vorgelagerten Bereichen, das  

Gartenbauprodukte herstellt oder damit handelt, Hersteller von Produkten und
Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und  

nicht der öffentlichen Hand angehören. Es sollte sich um eine Innovation pflanzen- 

baulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher  

Art handeln, um beispielhafte Kooperationen und Unternehmenskonzepte oder auch  

um eine Kombination aus diesen Merkmalen.  

 

Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird von einer Bewer- 

tungskommission in den Kategorien Pflanzen, Technik, Kooperation/Betriebsorgani- 

sation/Unternehmenskonzepte vergeben. Die Höhe des Geldbetrages richtet sich  

nach dem Innovationswert der Bewerbung. Jeder Preisträger erhält maximal 7.500  

Euro.  

 

Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.bmel.de im Bereich „starke  

Landwirtschaft“ in der Rubrik Pflanzenbau unter „Gartenbau“ verfügbar oder können  

direkt beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL)  

angefragt werden. 

 

Senden Sie Ihre Bewerbung bitte an das KTBL in der Bartningstraße 49 in  

64289 Darmstadt oder per E-Mail an gartenbau@ktbl.de. 

 

Neben der ausgefüllten Kurzdarstellung sollte Ihre Bewerbung auch eine ausführli- 

che Beschreibung und Erläuterung der Innovation enthalten (z. B. technische Be- 

schreibungen oder Kulturbeschreibungen). Foto- oder Filmmaterial können Sie  

ebenso mit einschicken wie auch erstelltes Werbematerial.  

Bewertungskriterien sind: 

  • Innovative Qualität 
  • Bedeutung der Innovation innerhalb der Gartenbauwirtschaft 
  • praktische Anwendung 
  • Marktchancen 
  • Modellcharakter für andere Betriebe. 

Die eingegangenen Bewerbungen werden von der Bewertungskommission beurteilt.  

Die Entscheidung dieser Kommission ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlos- 

sen. Die Preisträger werden durch den Bundesminister für Ernährung und Landwirt- 

schaft oder seinem Vertreter im Amt ausgezeichnet.  

 

Informationen zu den Preisträgern der Vorjahre und der Verleihung des Innovati- 

onspreises 2017 durch den Bundeslandwirtschaftsminister, Christian Schmidt, am  

8. September 2017 im Rahmen des „Deutschen Gartenbautages“ auf der IGA in  

Berlin gibt es ebenfalls unter www.bmel.de.  

 

Ansprechpartner im KTBL: Christian Reinhold, Tel.: 06151 7001-151, E-Mail: c.reinhold@ktbl.de 

 

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