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Lebensmittel digital? Verbraucher skeptisch gegenüber Online-Handel

Die Digitalisierung hat den Lebensmittelsektor längst erreicht, doch viele Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben skeptisch. Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) glauben 70 Prozent der Verbraucher, dass sie ihre Lebensmittel in den nächsten fünf bis zehn Jahren weiterhin im örtlichen Supermarkt kaufen werden. Der vzbv fordert verbraucherfreundliche Standards für den Online-Handel mit Lebensmitteln.

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Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage begründen Skeptiker ihre negative Einstellung zum Online-Handel mit frischen Lebensmitteln unter anderem mit der fehlenden Möglichkeit, Produkte zu prüfen (50 Prozent) und mit mangelnder Produktqualität (28 Prozent). Dass diese Skepsis nicht unbegründet ist, zeigt auch eine aktuelle Marktuntersuchung des Marktwächters Digitale Welt. Diese kommt zwar zu dem Ergebnis, dass ein Großteil der getesteten Online-Händler professionell arbeitet. Bei der Einhaltung der Kühlkette und bei Informationen zu Produkten gebe es jedoch noch Nachholbedarf.

„Egal ob digital oder analog: Verbraucher müssen sich auf Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln verlassen können“, so Müller. „Hersteller, Händler und Logistikunternehmer müssen sich jetzt auf Branchenstandards für Verpackung und Transport einigen.“

Gleichzeitig müsse die Lebensmittelüberwachung Lebensmittel, die über das Internet vertrieben werden, lückenlos überwachen. Verstöße müssten konsequent geahndet werden. Hierfür müsse durch entsprechende Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und EU-Ebene Rechtssicherheit hergestellt werden.

Herausforderung Datenschutz

Aus Verbrauchersicht kann und soll Digitalisierung den täglichen Lebensmitteleinkauf erleichtern. Digitalisierung – das meint nicht nur Einkauf im Internet oder per App. Auch der stationäre Lebensmitteleinzelhandel integriert zunehmend digitale Technologien in seine Geschäfte und will seinen Kunden damit mehr Komfort bieten.

Egal ob kontaktloses Bezahlen per NFC-Technologie, Push-Nachrichten für personalisierte Informationen und Werbung oder kassenloses Einkaufen: Die datenschutzrechtlichen Auswirkungen solcher Technologien, online oder vor Ort, müssen berücksichtigt werden.

„Für die Lebensmittelwirtschaft gilt, was der vzbv auch gegenüber anderen Branchen fordert: Unternehmen dürfen nur solche Daten erheben, weitergeben und verarbeiten, die für einen bestimmten und legitimen Geschäftszweck wirklich erforderlich sind. Und das auch nur, wenn Verbraucher freiwillig, informiert und unmissverständlich zugestimmt haben“, so Müller.

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