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Unkrautbekämpfung

Ambrosia in Deutschland – lässt sich die Invasion aufhalten?

Die Beifußblättrige Ambrosie oder das Beifußblättrige Traubenkraut breitet sich seit Jahren in Europa aus.
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Fachübergreifend diskutierten Biologen, Meteorologen, Ärzte, Naturschützer und Agrarwissenschaftler am Julius Kühn-Institut (JKI) in Berlin die hochallergene Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia). Dabei stellten sie die aktuelle Verbreitung der Pflanze und neue Forschungsergebnisse aus Deutschland und Nachbarländern vor.
Als Resümee formulierten die Tagungsteilnehmer den Forschungs- und Handlungsbedarf, um die Verbreitung der Ambrosia nachhaltig einzudämmen. Die dreitägige Fachtagung zu Ambrosia im September 2013 fand im Rahmen des EU-Projekts Halt- Ambrosia statt, das durch das JKI koordiniert wird und an dem es als deutscher Forschungspartner beteiligt ist. Ebenfalls beteiligt war die interdisziplinäre Arbeitsgruppe Ambrosia des JKI.
Schlussfolgerungen der Experten der Ambrosia-Tagung 2013 des Julius Kühn-Instituts waren diese: 1. Neue Forschungsergebnisse aus der Allergologie verbessern das Verständnis dieser Pflanze beziehungsweise des Ambrosia-Beifuß Allergiekomplexes. Sie zeigen, dass Ambrosia wegen ihres hohen Allergengehalts eine erhebliche Gesundheitsgefahr darstellt.
Daher gilt es zu verhindern, dass sich Ambrosia in Deutschland weiter ausbreitet und etabliert. 2. Andere Forschungen zeigen, dass sich Ambrosia weiter mit Hilfe von menschengemachten Übertragungswegen in Deutschland massiv ausbreitet. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf bei der Entwicklung und vor allem bei der Durchführung von rasch, großflächig und nachhaltig wirksamen Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Ambrosia.
3. Ambrosia ist ein wichtiges, schwer zu bekämpfendes Ackerunkraut. Besonders wichtig und dringlich sind systematische Maßnahmen gegen die Verschleppung von Ambrosia mit Erdbewegungen, bei der Straßenunterhaltung und mit Landmaschinen. 4. Die bisherigen lokal angewandten Maßnahmen erzielten messbare Erfolge. Das zeigt, dass erfolgreiches Handeln gegen die Ein- und Verschleppung sowie zur Bekämpfung möglich ist. 5. Maßnahmen sind nur dauerhaft wirksam, wenn sie biotopübergreifend (Straßenränder, Äcker, Brachen, Baustellen und andere) und in den Verantwortungsbereichen der davon betroffenen Ministerien, Dienststellen und Behörden von Bund und Ländern konsequent angewandt werden.
Die Teilnehmer des interdisziplinären Treffens formulierten als Fazit:
Voraussetzung für die umfassende und dauerhafte Anwendung von Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Ambrosia ist eine Verordnung für eine Melde- und grundsätzliche Bekämpfungspflicht in allen Bundesländern.