Energiesteuergesetz: 2006 zwei Anträge auf
Mineralölsteuerrückerstattung erforderlich
(ZVG) Am 1. August 2006 ist das neue Energiesteuergesetz in Kraft getreten und löst damit das bisherige Mineralölsteuergesetz ab. Die gute Nachricht vorweg: Inhaltlich hat sich an der bis zum 31. Dezember 2006 befristeten Rückerstattung der Mineralölsteuer für den Gartenbau unter Glas nichts geändert.
Statt wie bisher in § 25 Mineralölsteuergesetz befindet sie sich jetzt in § 58 Energiesteuergesetz. Allerdings bleibt es auch dabei, dass die gesetzliche Regelung erst dann in Kraft tritt, wenn die
beihilferechtliche Genehmigung durch die Kommission der europäischen Gemeinschaft erfolgt ist. Dieses Verfahren läuft zurzeit, und der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) hat hierzu eine Stellungnahme abgeben.
Trotz dieses noch laufenden Genehmigungsverfahrens sind die Gärtner aber vom bürokratischen Mehraufwand betroffen, der sich aus der verwaltungsmäßigen Umsetzung des Energiesteuergesetzes ergibt.
Auf Nachfrage des ZVG teilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit, dass auf Grund der Tatsache, dass durch das Energiesteuergesetz eine neue Rechtsgrundlage für die Erstattung bestehe, es auch einer separaten Anmeldung bedürfe, also beim Antrag auf Mineralölsteuerrück-
erstattung nach Zeiträumen vor dem 1. August 2006 und ab dem 1. August 2006 unterschieden werden müsse. Ausdrücklich weist aber auch das BMF darauf hin, dass sich in der Sache und damit materiell-rechtlich nichts ändere. Die Begünstigten müssten ihre Anträge stellen, und sobald die beihilferechtliche Genehmigung der Kommission vorliege, erfolge die Auszahlung.
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