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Pflanzenschutz

Widerruf der Zulassung von Confidor WG 70 zur Anwendung an Tabak

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 18. September 2018 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Confidor WG 70 (Zulassungsnummer 024185-00/02) zur Anwendung an Tabak zur Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus. Die Anwendungen dürfen noch bis zum 19. Dezember 2018 durchgeführt werden.

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pixbay.com/jimarojfm
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Das Pflanzenschutzmittel Confidor WG 70 enthält den Wirkstoff Imidacloprid. Die Europäische Kommission hat entschieden, die Verwendung des Wirkstoffs Imidacloprid im Pflanzenschutz weiter einzuschränken. Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff dürfen nur noch in dauerhaft errichteten Gewächshäusern und zur Behandlung von Saatgut, das zur Ausbringung im Gewächshaus bestimmt ist, angewendet werden.

Da Tabakpflanzen nach der Jungpflanzenanzucht ins Freiland ausgepflanzt werden, ist diese Anwendung nicht konform mit der Vorgabe der Durchführungsverordnungen (EU) 2018/783, wonach eine Anwendung nur in dauerhaft errichteten Gewächshäusern zulässig ist und die behandelten Pflanzen während ihres gesamten Wachstumzyklus in diesen Gewächshäusern verbleiben müssen.

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