Ausschreibung
BMELV- Innovationspreis Gartenbau 2010
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) vergibt für hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau jährlich den Deutschen Innovationspreis Gartenbau.
- Veröffentlicht am
Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird von der Bewertungskommission auf bis zu drei Preisträger – nach Möglichkeit je einer in den Kategorien Pflanze, Technik oder Kooperation/Betriebsorganisation aufgeteilt.
Bewerben kann sich jedes Gartenbauunternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland, das Gartenbauprodukte herstellt oder damit handelt, Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören. Es sollte sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art, um eine beispielhafte Kooperation, ein beispielhaftes Unternehmenskonzept oder auch um eine Kombination aus diesen Merkmalen handeln.
Die Höhe des Einzelpreisgeldes richtet sich nach dem Innovationswert der Anmeldung, wobei das Preisgeld für einen Preisträger auf maximal 7.500 Euro begrenzt ist. Der Einsendeschluss ist der 15. März 2010.
Bewerbungen sind an das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL), Bartningstr. 49, 64289 Darmstadt, Tel.: 0 61 51 / 70 01-0, E-Mail: gartenbau@ktbl.de zu richten. Die eingesandten Bewerbungen müssen aus der Kurzdarstellung und aus einer ausführlichen Beschreibung und Erläuterung der Innovation enthalten (zum Beispiel technische Beschreibungen, Kulturbeschreibungen, Fotos). Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.bmelv.de in der Rubrik Landwirtschaft/Gartenbau verfügbar. Bewertungskriterien sind: innovative Qualität, Bedeutung der Innovation innerhalb der Gartenbauwirtschaft, praktische Anwendung, Marktchancen, Modellcharakter für andere Betriebe.
Die Preisträger werden durch die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder ihren Vertreter im Amt ausgezeichnet.
Bewerben kann sich jedes Gartenbauunternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland, das Gartenbauprodukte herstellt oder damit handelt, Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören. Es sollte sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art, um eine beispielhafte Kooperation, ein beispielhaftes Unternehmenskonzept oder auch um eine Kombination aus diesen Merkmalen handeln.
Die Höhe des Einzelpreisgeldes richtet sich nach dem Innovationswert der Anmeldung, wobei das Preisgeld für einen Preisträger auf maximal 7.500 Euro begrenzt ist. Der Einsendeschluss ist der 15. März 2010.
Bewerbungen sind an das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL), Bartningstr. 49, 64289 Darmstadt, Tel.: 0 61 51 / 70 01-0, E-Mail: gartenbau@ktbl.de zu richten. Die eingesandten Bewerbungen müssen aus der Kurzdarstellung und aus einer ausführlichen Beschreibung und Erläuterung der Innovation enthalten (zum Beispiel technische Beschreibungen, Kulturbeschreibungen, Fotos). Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.bmelv.de in der Rubrik Landwirtschaft/Gartenbau verfügbar. Bewertungskriterien sind: innovative Qualität, Bedeutung der Innovation innerhalb der Gartenbauwirtschaft, praktische Anwendung, Marktchancen, Modellcharakter für andere Betriebe.
Die Preisträger werden durch die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder ihren Vertreter im Amt ausgezeichnet.
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