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Gutachten zu Handelsklassen und Qualität bei Spargel

Nicht nur Handelsklasse I

Jeder, der mit Naturprodukten
wie Gemüse arbeitet weiß, dass
diese Schwankungen unterliegen.
Dafür gibt es Sortierungen
in Handelsklassen (HKL). Dass
auch Spargel nicht nur in HKL I
produziert werden kann, zeigt
ein von Heinrich Thiermann,
Kirchdorf-Scharringhausen, in
Auftrag gegebenes Gutachten.

Veröffentlicht am
Nicht jeder Spargel kann als Handelsklasse-I-Produkt vermarktet werden.
Nicht jeder Spargel kann als Handelsklasse-I-Produkt vermarktet werden.Foto: Fischer-Klüver
Nicht jede Spargelstange sieht aus wie die andere und nicht die gesamte Ernte kann in der HKL I vermarktet werden. Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) verlangt jedoch hauptsächlich Ware der Handelsklasse I. Die Diskrepanz dabei: Maximal 50% der Spargelernte kann in Handelsklasse I eingestuft werden. Um dies dem LEH deutlich zu machen, gab Heinrich Thiermann, Kirchdorf, ein Gutachten bei den beiden öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Gartenbau Angelika Tiedtke-Crede und Dr. Annette Kleineke-Borchers, beide Hannover, in Auftrag. Die Vorgeschichte Der Betrieb Thiermann zählt zu den größten Spargelproduzenten in Deutschland (siehe Gemüse Nr. 7/2008). Mit einer Anbaufläche von 900 ha in Niedersachsen und Brandenburg ist...
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