Recht
Deutliche Angaben auf Verpackungen nach Lebensmittelrecht
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Nach dem Lebensmittelrecht sind auf einer Verpackung bestimmte Angaben zu machen, die „deutlich lesbar“ sein müssen. Die Gestaltung der Angaben muss für einen durchschnittlichen Verbraucher mit normaler Sehkraft bei normalen Lichtverhältnissen auf Anhieb leicht und flüssig erfasst werden können. Es reicht nicht aus, dass die Angaben bei normalen Lichtverhältnissen nur mit großer Konzentration und gesteigerter Anstrengung erfassbar sind. Diese Auffassung hat das Landgericht München im Urteil vom 16. Januar 2008 (I HKO 11928/07) verrtreten. In dem konkreten Fall hatte der Text eine geringe Höhe. Es waren Schrifttypen verwendet worden, die das Erkennen der Buchstaben kaum möglich machten. Es konnte nicht auf Anhieb gelingen, den...
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