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Rücknahme der Ruheanordnung

Tonnenweise gebeiztes Saatgut gerettet

Pünktlich zum Osterfest konnte die Bundesfachgruppe Gemüsebau einen  Erfolg feiern. Nach der Ruheanordnung mehrerer Notfallgenehmigungen um den Wirkstoff Metalaxyl-M reichte die Fachgruppe offizielle Widersprüche zum Verfahren beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein.

Veröffentlicht am
Seit 2021 stellt die Bundesfachgruppe Notfallanträge für die Beizmittel mit dem betroffenen Wirkstoff in Freilandkulturen wie Zwiebeln, Möhren, Buschbohnen, Spinat, Zuckermais, frische Kräuter, Radieschen, Feldsalat, Rucola, Weißkohl (Säkultur), Rote Bete, Erbsen und Futtererbsen. Diese wurden alle stets bewilligt. Ebenfalls wurden für die Saison 2023 Anträge gestellt und positiv bewilligt. Das Saatgut wurde gebeizt, vermarktet, verkauft und teilweise bereits ausgesät. Am 24. März kam dann die offizielle Ruheanordnung und erschütterte den Freilandgemüsebau, denn nun durfte das gebeizte Saatgut nicht mehr verwendet werden. Bei besonders betroffenen Kulturen war aber bereits nahezu der gesamte Bestand an Saatgut gebeizt, und es gab keine...
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