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Umsatzsteuerpauschalierung ab dem 1. Januar 2022

Mehr Aufwand und möglicherweise weniger Geld

Für die deutschen Landwirte bedeutet die im letzten Jahr beschlossene Neufassung der Umsatzsteuerregelungen eine erhebliche Veränderung der bisherigen Steuergrundlagen.

Veröffentlicht am
Einkünfte aus einer Fotovoltaikanlage zählen zum Gesamtumsatz eines Betriebs.
Einkünfte aus einer Fotovoltaikanlage zählen zum Gesamtumsatz eines Betriebs.Foto: © Wolfgang Jargstorff – stock.adobe.com
Grundsätze: geltende Pauschalierung laut EU rechtswidrig Das Jahressteuergesetz 2022 enthält bei der Umsatzsteuer eine Neufassung von §?24 UstG (Umsatzsteuergesetz), die für die Landwirte ab dem 1. Januar 2022 zu berücksichtigen ist. Die bisher zulässige Regelung, wonach ein Sondersteuersatz und eine Pauschalierung der Vorsteuer in gleicher Höhe angewandt werden durften, ist durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs als europarechtswidrig erachtet worden. Dies machte eine Neufassung des Umsatzsteuergesetzes erforderlich. Nach Ansicht des Gerichts kam diese Regelung einer unzulässigen Subvention der deutschen Landwirte im Verhältnis zu den Landwirten in der EU gleich. Die bisherige Regelung ist nunmehr nur noch zulässig für...
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