Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Neuregelung im Vertretungsrecht und Sinn der Vorsorgevollmacht
Der Gesetzgeber hat in einer der letzten Sitzungen des Bundestages vor der Sommerpause noch eine wesentliche gesetzliche Änderung des Vormundschaftsrechts mit Wirkung zum 1. Januar 2023 verabschiedet.
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Bisherige Regelung führte immer wieder zu dramatischen Situationen Bisher war es so, dass ein verheirateter Ehegatte, der wegen einer im Laufe der Zeit oder plötzlich eintretenden Geschäftsunfähigkeit, wie das durch Alter, Unfall oder Krankheit vorkommen kann, rechtlich in keiner Weise von seinem Ehegatten vertreten werden konnte. Dies führte häufig zu dramatischen Situationen, gerade am Krankenbett, wenn der Ehegatte geltend machte, dass der darniederliegende Ehegatte nicht weiterbehandelt werden wollte, eine Patientenverfügung aber fehlte. In solchen Fällen muss bisher der Ehegatte als Betreuer durch das Amtsgericht bestellt werden, was natürlich Zeit in Anspruch nimmt. Was jetzt ohne Vollmacht geht – und was nicht Nun hat der...
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