Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Handschlag oder Schriftform
Der Handschlag galt in der Landwirtschaft lange Zeit als ausreichende Form für einen wirksamen Vertragsabschluss, zumindest aus dem Blickwinkel der Landwirte. Längst sind diese Zeiten aber Vergangenheit.
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Auch für die Landwirtschaft gelten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und eine Vielzahl von Nebengesetzen – seit mehr als 121 Jahren. Mündlich abgeschlossene Verträge Auch heute kann ein Vertragsabschluss mündlich geschehen oder sogar ohne Worte, also stillschweigend, durch das gemeinschaftliche Ausführen eines Rechtsgeschäftes durch zwei Vertragsparteien. So kann auch stillschweigend eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründet werden, wenn zwei Gemüsebauern einen Traktor gemeinsam erwerben und gemeinsam für ihre Betriebe nutzen. Das Rechtsverhältnis zwischen beiden kann man als Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezeichnen, auch wenn beide keinen schriftlichen Vertrag darüber abgeschlossen haben. Denn maßgeblich ist für diesen Fall nicht...
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