Ladenwaage ohne Pflicht für Fiskal- und TSE-Speicher
Auf expoSE/expoDirekt hätte das Wäge- und Messtechnik-Unternehmen DEW – Waagen & Systeme, Ettlingen, mit einer neuen Ladenwaage Premiere gefeiert: der Ladenwaage LPP, die eine offene Ladenkasse ergänzt.
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Sie verfügt über einen Bon-Drucker und weist Zahlbetrag und Wechselgeld aus. Dennoch besteht keine Pflicht zur Aufrüstung mit einem Fiskalspeicher sowie einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE, gesetzliche Pflicht ab 30. September 2020). Grund: Die Waage verfügt über keine Datenspeicherung, die eine solche Aufrüstung zur Pflicht macht (wie beispielsweise bei elektronischen Registrierkassen). Lediglich für den aktuellen Vorgang werden Preis und Gewicht angezeigt und ausgedruckt. Die Arbeit mit der Waage ermöglicht einen Bonausdruck mit Angabe von Gesamtsumme und Wechselgeld — auch ohne die selgeld Nutzung einer elektronischen Registrierkasse mit Fiskal- und TSE-Speicher. Zusätzliches Nachrechnen von Summen und Wechselgeld wird überflüssig. Weitere Funktionen der LPP:
- Tara-Handeingabe für Selbstpflücker- Einsatz
- Verstellbare Position der Anzeige – je nach Bedarf Pult- oder Hochanzeige
- Anzeige von Artikelbezeichnungen auf Display und Bonausdruck
- zwölf Artikel-Direkt-Tasten, Speicherplatz für 100 Artikel, PLU-Speicher
- Zweibereichswaage – Bereiche: 6/15 kg, 15/30 kg.
DEW Systeme e.K.
76275 Ettlingen
www.dew-waagen.de
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