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SVK-Tagung Wasserwirtschaft und Landwirtschaft in Fulda-Künzell

Warum wieder eine neue Düngeverordnung?

Als eine grundsätzlich positive Entwicklung sieht der auf Wasserrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Konrad Asemissen, Potsdam, den Umsetzungsbericht zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL ) der EUKommission, den er anlässlich der Tagung ,,Wasserwirtschaft und Landwirtschaft‘‘ des Sachverständigen-Kuratoriums (SVK) kommentierte.

Veröffentlicht am
Dr. Konrad Asemissen: „Die Bundesregierung plant eine weitere Verschärfung des Düngerechts und hat der EU-Kommission bereits einen Maßnahmenkatalog vorgelegt.“
Dr. Konrad Asemissen: „Die Bundesregierung plant eine weitere Verschärfung des Düngerechts und hat der EU-Kommission bereits einen Maßnahmenkatalog vorgelegt.“Fischer-Klüver
Aus dem Umsetzungsbericht folgt, dass sich die Wasserqualität europaweit verbessert hat. Allerdings ist die Kommission der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um die Ziele der Richtlinie zu erreichen. Die Landwirtschaft zählt laut Umsetzungsbericht zu den bedeutendsten Belastern. Im ersten Halbjahr 2020 soll die Stellungnahme des Europäischen Rates und des Parlaments, im zweiten Halbjahr 2020 die Entscheidung über mögliche Durchführungsmaßnahmen folgen. Kritikpunkte an der Umsetzung der Nitratrichtlinie „Die entscheidende Frage lautet, ob die Düngeverordnung von 2017 ausreichend ist“, interpretierte Asemissen Deutschlands Umsetzung der Nitratrichtlinie. Die Bundesregierung habe...
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