Der neue Pflanzenpass
Betrifft dieser auch den Gemüsebau?
Am 14. Dezember 2019 treten die neuen Regelungen des EU-Pflanzengesundheitssystems in Kraft. Änderungen wird es rund um den Pflanzenpass geben.
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Mit den neuen Regeln soll die Rückverfolgbarkeit bei der Verbringung von Pflanzen verbessert werden. Der Pflanzenpass bescheinigt, dass die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse den Anforderungen der Regelungen zum innergemeinschaftlichen Verbringen und dem Verbringen in Schutzgebiete erfüllen und dass die Waren frei sind von Quarantäneschädlingen und übrigen geregelten Nicht-Quarantäneschädlingen. Pflanzenpasspflicht besteht für alle Pflanzen zum Anpflanzen, mit Ausnahme der meisten Samen. Die meisten Gemüseprodukte fallen demnach nicht unter die Pflanzenpasspflicht, aber auf jeden Fall dabei sind alle Zimmerpflanzen, Beetund Balkonpflanzen, Stauden, Kräuter und Gehölze. Betriebe, die nicht ausschließlich an den Endkunden liefern, müssen sich...
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