Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Was ist mit der Rente, wenn der Partner stirbt? (Teil 1)
Oft sind Menschen überrascht, dass die Bezüge nach dem Eintritt in die Rente deutlich hinter dem Erwarteten zurückbleiben. Gerade die Rentenversorgung bei frühzeitigem Tod von Vater, Mutter oder Lebenspartner führt oft zu bösen Überraschungen für die Hinterbliebenen, bis hin zur Existenzbedrohung.
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Grundsätzlich kann beim Tod eines Ehegatten Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente bestehen. Minderjährige Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden, haben einen Anspruch auf Waisenrente. Auch geschiedene Ehepartner können unter anderem einen Anspruch auf Erziehungsrente haben, wenn ein gemeinsames minderjähriges Kind vorhanden ist. Situation bei Wiederverheiratung Der verwitwete Ehegatte, der neuerlich heiratet, sollte sich ausführlich beraten lassen, ob die wirtschaftlichen Konsequenzen, nämlich der Wegfall der Witwen- oder Witwerrente, nicht gegen eine neuerliche Verheiratung sprechen. Es gibt zwar einen geringfügigen Abfindungsanspruch für diese Situation, aber meist sind die wirtschaftlichen Folgen einer Wiederverheiratung...
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