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Fachgespräch Gemüsebau im BVL

Kennzeichnungsauflagen und Anwendungsbestimmungen

Die Bundesfachgruppe Gemüsebau nahm am 18. Juni 2019 im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an einem Fachgespräch zu Fragen des Anwenderschutzes sowie des Schutzes Dritter bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln speziell im Gemüsebau teil. Es gab weitere Fachgespräche zu den anderen betroffenen landwirtschaftlichen Bereichen.

Veröffentlicht am
Anwenderschutz im Fokus – persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz vorgeführt.
Anwenderschutz im Fokus – persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz vorgeführt.BfG/Dittmann
Beim Fachgespräch zum Gemüsebau ging es im Wesentlichen um die Praktikabilität und Umsetzbarkeit der Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen. Weitere Teilnehmer neben Vertretern der Fachgruppe an diesem Gespräch waren das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Julius Kühn-Institut (JKI) sowie die Pflanzenschutzdienste der Länder. Hintergrund für das Gespräch war, dass das BVL seit 2018 bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Vorschriften zum Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten als Anwendungsbestimmungen festsetzt und nicht mehr als Kennzeichnungsauflagen erteilt. Diese neue Regelung wird ab sofort für neue Zulassungsbescheide angewendet. Eine rückwirkende Anpassung bestehender...
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