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EU-Düngeprodukte-Verordnung

Neue Regeln für Düngemittel und Biostimulanzien

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Düngeprodukte-Verordnung am 15. Juli 2019 stehen den Anwendern und Produzenten von zukünftig CE-gekennzeichneten Düngemitteln große Änderungen bevor.

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Darauf weist der Industrieverband Agrar e. V. hin. Die neue Verordnung schafft zum einen das vertraute System der Düngemitteltypen ab und ersetzt es durch eine CE-Kennzeichnung für Produktfunktionskategorien (PFC). Zum anderen werden erstmals auch organische und organisch-mineralische Düngemittel europarechtlich geregelt. Es werden außerdem einheitliche Grenzwerte für Schwermetalle und andere Schadstoffe im EU-Recht eingeführt.

Die Verordnung sieht eine dreijährige Übergangszeit vor, um die neuen Vorschriften umzusetzen und alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen: So müssen Standards und Analysemethoden für viele Produkte noch validiert werden, während gleichzeitig die EU-Kommission noch Leitlinien für die Kennzeichnung oder Kriterien zur biologischen Abbaubarkeit von Polymeren erarbeiten muss, bevor am 16. Juli 2022 die ersten Düngeprodukte mit CE-Kennzeichnung auf den Markt kommen können. Weiterhin zulässig ist das Inverkehrbringen nach nationalem Düngemittelrecht. „Es freut uns, dass erstmals die Produktgruppe der Biostimulanzien rechtlich einbezogen und geregelt wird“, so Dr. Sven Hartmann, Leiter der IVA-Fachbereiche Pflanzenernährung und Biostimulanzien. Diese Produkte werden über ihre Wirkung definiert: Sie sollen die Widerstandsfähigkeit der Nutzpflanzen gegen abiotischen Stress wie Trockenheit oder Hitze stärken und die Nährstoffaufnahme verbessern, indem beispielsweise das Wurzelwachstum stimuliert wird.