Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Acker besteht, Liebe vergeht
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat eine Mutter, die Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen für eine Wohnimmobilie, die der frühere Lebensgefährte der Tochter gemeinsam mit dieser erworben hatte, erstritten.
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Die Eltern hatten der Tochter und deren damaligem Lebensgefährten Geld überlassen, damit die Tochter und der Lebensgefährte gemeinsam eine Wohnung kaufen konnten. Nachdem die Beziehung scheiterte, machten die Eltern nun in Höhe des hälftigen Betrages einen Rückzahlungsanspruch gegen den früheren Lebensgefährten der Tochter geltend. Sie bezogen sich dabei in erster Linie auf eine Darlehensabrede; hilfsweise machten sie sich den Vortrag des Beklagten zu eigen, die Zuwendungen seien unentgeltlich erfolgt. Nichts ist für die Ewigkeit Der Bundesgerichtshof hat nun in seiner Entscheidung dargelegt, dass auch bei einem Schenkungsvertrag die Vorstellungen der Parteien vom Bestand oder künftigen Eintritt besonderer Umstände eine relevante...
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