Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Mögliche Risiken bei Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen
Die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen erfolgt nicht immer an landwirtschaftlich tätige Pächter, sondern in neuerer Zeit immer mehr auch an Nichtlandwirte. Gerade die Überlassung von Ackerflächen an Pächter, die dann solche Flächen einsäen und beispielsweise zur Pferdehaltung nutzen oder als sonstige Freizeitflächen, nimmt in den letzten Jahren stark zu.
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Die Verpachtung erfolgt häufig auch, weil aktuell der Verpächter seinen Betrieb umgestellt hat und die Pachtflächen derzeit nicht für die eigene landwirtschaftliche Bewirtschaftung benötigt. Dabei machen sich Landwirte häufig keine Gedanken darüber, welche Auswirkungen die Verpachtung von Flächen an Dritte auf Dauer haben kann. Wenn Ackerland zur Dauergrünfläche wird Aktuell hat dazu das OL G (Oberlandesgericht) Celle entschieden, dass bei der Verpachtung einer ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche über einen Zeitraum von mehr als 16 Jahren der Status als Ackerfläche verloren gehen kann und diese Fläche dauerhaft als Dauergrünland im Rechtssinne zu betrachten ist, mit der Folge, dass diese Flächen nicht mehr umgebracht werden dürfen. Der...
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