Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwältin Sonia Uricher, Konstanz
Neuerungen im Arbeitsrecht für das Jahr 2019
Das neue Jahr hat kaum begonnen, schon müssen sich die Arbeitgeber auf neue Regelungen im Arbeitsrecht einstellen.
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Erneute Anpassung von Mindestlohn Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns betrifft viele Branchen: Im Mindestlohngesetz ist vorgesehen, dass eine Mindestlohnkommission über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns alle zwei Jahre zu entscheiden hat. Der Mindestlohn wurde Anfang 2015 in Höhe von 8,50 € brutto pro Stunde eingeführt, im Jahr 2017 wurde er auf 8,84 € erhöht. Die Mindestlohnkommission hat sich nun für eine Erhöhung in zwei Schritten ausgesprochen, zum 1. Januar 2019 steigt die Lohnuntergrenze nunmehr auf 9,19 €. Ab 1. Januar 2020 ist ein weiterer Anstieg auf 9,35 € geplant. Zuschläge für Teilzeitarbeitnehmer Hingewiesen sei auch noch auf ein interessantes Urteil vom Dezember 2018: In einem Grundsatzurteil hat...
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