70-Tage-Regelung für Saison-Arbeitskräft
Unbefristet verlängert
„Die 70-Tage-Regelung für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung, die bereits seit 2015 gilt, wird unbefristet verlängert“ – so lautet der Beschluss des Koalitionsausschusses von Ende August zum Thema Saisonarbeit.
- Veröffentlicht am
Die Befristung sollte ursprünglich bis Ende 2018 laufen. Nun wurde sie aufgehoben. Gemüsebaubetriebe mit Saisonspitzen, wie zum Beispiel die Spargelerzeuger, können ihre Saisonkräfte auch in den nächsten Jahren für 70 Tage einsetzen. Der Bundesausschuss Obst und Gemüse, der Zentralverband Gartenbau (ZVG), der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) hatten sich gegen die Wiedereinführung der 50-Tage-Regelung gewandt, auch weil es unter anderem bei vielen Produkten noch nicht möglich ist, Vollernter zu verwenden.
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast