Recht
Tücken des Umsatzsteuergesetzes
Aktuelle Rechtsurteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
- Veröffentlicht am
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs wurde einem Gestaltungsmodell der Landwirtschaft, das von den Finanzbehörden bisher akzeptiert wurde, eine klare Absage erteilt. Bisher akzeptiert, jetzt nicht mehr zulässig Der Bundesfinanzhof hat nunmehr entschieden, dass bei der Verpachtung von Grundbesitz an sogenannte Pauschallandwirte der Verpächter nicht auf die Umsatzsteuerfreiheit verzichten darf. Der Bundesfinanzhof hat damit klar entschieden, dass ein bisher von der Finanzverwaltung akzeptiertes Gestaltungsmodell nicht zulässig ist. Tatsächliche Leistungsbezüge sind maßgeblich Der Entscheidung des Bundesfinanzhofs lag ein typischer Sachverhalt zugrunde, wie er häufig in der Landwirtschaft anzutreffen ist. Der klagende...
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