Recht - Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Die selbstgenutzte Wohnimmobilie im Erbschaftsteuerrecht
Der Gesetzgeber privilegiert die Zuwendung einer selbst bewohnten Immobilie, indem diese steuerfrei erworben werden kann durch den Ehegatten oder die Kinder, sofern bestimmte Bedingungen durch den Erwerber eingehalten werden. Wie immer im deutschen Steuerrecht ist diese Regelung nicht ohne Tücken ausgestaltet. Auf Grund der steigenden Immobilienwerte gilt es, diese Gestaltungen zu nutzen.
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Das gilt bei lebzeitiger steuerfreier Übertragen Ehegatten können zu Lebzeiten eine selbstgenutzte Immobilie an den anderen Ehegatten steuerfrei übertragen. Bedingung hierfür ist lediglich, dass die Immobilie selbst bewohnt wird. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, ist nur die Wohnung privilegiert, die tatsächlich selbst bewohnt wird. Bei der lebzeitigen Übertragung gibt es keine zeitliche Frist, wie lange der erwerbende Ehegatte die Immobilie behalten muss. Zehn-Jahres-Regel bei Übertragung von Todes wegen Auch von Todes wegen kann dem Ehegatten die selbstgenutzte Wohnung steuerfrei überlassen werden. Die Bedingung hierbei ist jedoch, dass der überlebende Ehegatte die Wohnung für weitere zehn Jahre selbst nutzen muss. Gibt er die...
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