Recht - Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Liegt ein Pflanzenschutzmittel oder ein Düngemittel vor – eine Frage von rechtlicher Bedeutung
Bei der Verwendung eines Produkts, das, je nach Verwendungszweck, Pflanzenschutzmittel oder Düngemittel sein kann, bestehen für den Gartenbauunternehmer erhebliche Risiken.
- Veröffentlicht am
Gefahr einer Ordnungswidrigkeit lässt sich vermeiden Immer wenn ein Produkt aus zwei verschiedenen chemischen Wirkstoffen besteht, von denen der eine als Pflanzenschutzmittel wirkt und der andere als Düngemittel, benötigt man sowohl eine pflanzenschutzrechtliche Zulassung, muss aber auch die düngemittelrechtlichen Regelungen einhalten. Achtet der Gartenbauunternehmer nicht auf die entsprechende Abgrenzung, läuft er Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, die rasch mit einem höheren Geldbetrag geahndet werden kann. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat erst kürzlich eine Ordnungswidrigkeit bestätigt, sodass diesem Thema in der Praxis Beachtung zu schenken ist. Ein Düngemittel oder ein Pflanzenschutzmittel? Die Abgrenzung zwischen...
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast