Wanne für wassergefährdende Stoffe
Am 1. August 2017 tritt die AwSV Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in einer vereinheitlichten und verbindlichen Form in Kraft.
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Eine Grundanforderung gemäß der neuen AwSV besteht darin, dass Behälter, in denen sich wassergefährdende Stoffe befinden, während der gesamten Betriebszeit dicht sind. Außerdem muss der Betreiber Maßnahmen treffen, um eine Gewässerschädigung abzuwenden. Beim Umgang mit Gefahrstoffen bedeutet das konkret: Es muss Einrichtungen geben, die bei einem Unfall auslaufende wassergefährdende Stoffen ohne menschliches Zutun zurückhalten. Dazu gehören Auffangwannen in klassischer Weise. Die Firma Denios weist darauf hin, dass ihre Auffangwannen bereits jetzt den Anforderungen der AwSV entsprechen. Örtliche Behörden oder der firmeneigene Fachberater können Auskünfte für jeweils passende Wannen geben.
Denios AG
32549 Bad Oeynhausen
www.denios.de
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