Geändert seit 1. Januar 2017
Mindestentgelt und Sachbezugswerte
Zum 1. Januar 2017 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 €/AKh (brutto) an. Diese Anhebung schlug die Mindestlohnkommission vor und beschloss die Bundesregierung per Verordnung.
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In der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau steigt das tarifliche Mindestentgelt ebenso. Dieses beträgt seit Januar 2017 bundeseinheitlich 8,60 €/Akh (brutto). Zum 1. November 2017 erhöht sich das tarifliche Entgelt nochmals, und dann auf 9,10 €/Akh (brutto). Schließlich gilt ab 1. Januar 2018 unabhängig von tariflichen Vereinbarungen in der untersten Lohngruppe der gesetzliche Mindestlohn. Im Jahr 2017 werden die Sachbezugswerte für die Verpflegung steigen. Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung pro Person und Tag wird von bisher 236,00 € auf 241,00 € angehoben. Er setzt sich zusammen aus 51,00 € für Frühstück sowie jeweils 95,00 € für Mittagessen und Abendessen. Die Werte für eine Unterkunft bleiben bundeseinheitlich bei 223,00...
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