Recht
Aktuelle Rechtsurteile
erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
- Veröffentlicht am
Ehegattenkonten – Mein‘s ist auch Dein‘s Eheleute überlegen in der Regel während des Bestehens der Ehe nicht, wem von beiden welche Dinge gehören und mit welchem Geld welche Anschaffungen bezahlt werden. Meist haben diese Eigentumsfragen nur eine Bedeutung bei einer Scheidung oder beim Tod eines der beiden Ehegatten. In diesen beiden Fällen aber hat die Frage, ob das Bankkonto ein gemeinschaftliches ist oder einem Ehegatten alleine gehört, eine große Bedeutung. Während des Bestehens einer Ehe wird in der Praxis mit dieser Frage sorglos umgegangen. Das Konto läuft auf den Namen des Ehegatten alleine und der oder die andere hat die Kontovollmacht. So kommt es dann zu solchen Kuriositäten, dass über das Konto des...
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal