Länder erlauben Flexibilisierung bei Arbeitszeiten im Einzelfall
BOG diskutiert mit SPD über Vereinfachung beim Mindestlohn
In einem Umlaufverfahren der Arbeits- und Sozialministerkonferenz wurde Mitte April beschlossen, dass eine Flexibilisierung der täglichen Arbeitszeit für landwirtschaftliche- und Gartenbaubetriebe, aber auch für die Hotel- und Gaststättenbranche ermöglicht wird.
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Danach besteht jetzt auch für Gemüsebaubetriebe die Möglichkeit, in Einzelfällen als Saisonbetrieb eigestuft zu werden, dem bis zu zwölf Stunden Arbeitszeit pro Tag genehmigt werden kann. Der Antrag ist bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes zu stellen. Soweit die Theorie. Jetzt kommt es auf die Umsetzungspraxis in den Bundesländern an. Die Bundesfachgruppe Gemüsebau hätte einer unbürokratischeren, möglichst bundesweit einheitlichen Lösung den Vorrang gegeben, um Wettbewerbsverzerrungen unter den Bundesländern vorzubeugen. Die Auswirkungen des Mindestlohns waren ein Schwerpunkt des Bundesausschusses Obst und Gemüse auf seiner Sitzung im April in Berlin. Der Stellvertretende Sprecher für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion,...
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