Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitszeitgesetz in der Praxis
Mindestlohn – was ist zu beachten?
Mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 sind viele von den Gemüsebaubetrieben zu erbringende verwaltungs- und betriebswirtschaftliche Nachweise verbunden. Hier lesen Sie, worauf zu achten ist.
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Dass zum 1. Januar 2015 in Deutschland ein gesetzlicher Mindeststundenlohn von 8,50 € brutto eingeführt wurde, ist wohl keinem Gemüseproduzenten entgangen. Mit dieser Entscheidung des Gesetzgebers wurde in die Tarifautonomie eingegriffen, denn bestehende regionale Tarif verträge im Gartenbau und in der Landwirtschaft wurden damit vom Gesetzgeber außer Kraft gesetzt, soweit sie Lohngruppen enthalten, die unter 8,50 € brutto liegen. Ferner ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) festgelegt, dass eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns erstmals zum 1. Januar 2017 erfolgen soll. Ob und wenn ja in welcher Höhe angepasst wird, ist von der Mindestlohnkommission bis zum 30. Juni 2016 zu entscheiden. Allerdings ist es den Arbeitgeberverbänden in...
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