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Führerscheinrecht und Berufkraftfahrerqualifizierung

„Fahrerlaubnis“ auf dem Prüfstand

Wie lange haben wir alle schon einen Führerschein? Hatten wir mal auf Lebenszeit „erworben“! Diese Zeiten sind vorbei. Das Stichtagsdatum war der 19. Januar 2013. Was hat sich geändert?
Veröffentlicht am
Barbara Willert-
Hürdler: „Alle Führerscheine,
die vor dem
19.01.2013 ausgestellt
wurden müssen
bis zum 19.01.2033
umgetauscht werden.“
Barbara Willert- Hürdler: „Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden.“
„Führerscheine haben bundesweit seit einiger Zeit ein Ablaufdatum. Ab dem 19. Januar 2013 neu ausgestellte Exemplare gelten nur mehr fünfzehn Jahre“. Barbara Willert-Hürdler und Andreas Sperber, Führerscheinstelle des Ordnungsamtes der Stadt Nürnberg, hatten am Knoblauchsländer Gemüsebautag 2014 interessante Informationen im Gepäck, was das neue Führerscheinrecht und die Berufskraftfahrerqualifikation betrifft. „Ist eine ab 19. Januar 2013 neu ausgestellte Fahrerlaubnis abgelaufen, muss sie neu beantragt werden“. Gar keine Fahrerlaubnis für die Benutzung öffentliche Straßen braucht, wer unter anderem • land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, • Stapler und andere Flurförderfahrzeuge (bis maximal 6...
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