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Arznei- und Gewürzpflanzen: Welches Schutzrecht ist effektiv?

Sortenschutz oder Patent?

In den letzten Jahrzehnten war die Entwicklung neuer Arznei- und Gewürzpflanzensorten von untergeordneter Bedeutung, da die Mehrzahl der verwendeten Pflanzen mittels Wildsammlung gewonnen wird und sich genetisch im Übergang von Wildzu Kulturpflanzen befindet; auch ist die Variabilität der morphologischen und chemischen Eigenschaften innerhalb einer Art groß.
Veröffentlicht am
Prof. Dr. Chlodwig
Franz: „Arznei- und
Gewürzpflanzen
befinden sich genetisch
im Übergang
von Wild- zu
Kulturpflanzen.
Züchterische Bemühungen um diese
Arten sind zeit- und kostenintensiv;
es sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft
werden, um entstehende
Kosten zu refinanzieren. Dabei kann
sowohl auf den Sorten- als auch den
Patentschutz zurückgegriffen werden.“
Prof. Dr. Chlodwig Franz: „Arznei- und Gewürzpflanzen befinden sich genetisch im Übergang von Wild- zu Kulturpflanzen. Züchterische Bemühungen um diese Arten sind zeit- und kostenintensiv; es sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um entstehende Kosten zu refinanzieren. Dabei kann sowohl auf den Sorten- als auch den Patentschutz zurückgegriffen werden.“Hoppe
Hinzu kommt, dass mittels Sortenschutzrecht die phytochemischen Eigenschaften von Pflanzen nicht zu schützen sind, und bis in die späten 1980er Jahre war den Arzneiund Gewürzpflanzenpflanzen ein Sortenschutz generell nicht zugänglich. Auch ist bezogen auf die Fläche der Anbau von Arznei- und Gewürzpflanzen gering. Effektiver Schutz für Entwicklung neuer Sorten notwendig Jedoch ist in den letzten Jahren der Wunsch nach speziellen Arznei- und Gewürzpflanzensorten auf Grund gestiegener Qualitätsanforderungen und als Alleinstellungsmerkmal gestiegen. Um die Kosten und Aufwendungen für die Entwicklung dieser Pflanzensorten zu refinanzieren, bedarf es daher eines effektiven Schutzes. Wie Prof. Dr. Chlodwig Franz, Veterinärmedizinische...
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