Neue Verordnung
Erosionsschutz – Ausnahmen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist seit dem 29. Mai 2010 die Verordnung zur Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum in Kraft.
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Katharina Grimmer, Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Landwirtschaft, stellte am Hohenheimer Gemüsebautag Inhalte und erreichte Ausnahmeregelungen. Die neue Verordnung gilt für Betriebe, die im Rahmen des Gemeinsamen Antrages Direktzahlungen für die von ihnen bewirtschafteten Flächen erhalten. Grundlagen waren dabei die Bodenart, die Entstehung und Zustandsstufe aus der Bodenschätzung (K-Faktor) und die Hangneigung der Flächen (S-Faktor). Daraus wurde nach dem Grad der Erosionsgefährung eingeteilt. Die Klassen unterscheiden sich in CCWasser0 = keine Erosionsgefährdung, K*S < 0,3, CCWasser1 = Erosionsgefährdung, K*S 0,3 bis < 0,55 und CCWasser2 = hohe Erosionsgefährdung, K*S ≥ 0,55. Landesweit sind von den beantragten...
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