Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Halle für Obst und Gemüse

Ein Vollerwerbsbetrieb mit Obst- und Gemüseanbau hatte zunächst einen Hofladen errichtet. Ergänzend dazu wollte der Betriebsleiter eine 60 m lange Lagerhalle für landwirtschaftliche Produkte errichten.
Veröffentlicht am
Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Dr. Franz Otto.
Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Dr. Franz Otto.
Dafür sprachen logistische und finanzielle Gründe. Der Betriebsinhaber wollte vermeiden, landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch nehmen zu müssen. Er hatte ertragsstarke Dauerkulturen, insbesondere Birnen und Himbeeren angebaut. Ein anderer Standort für die Halle hätte zur Folge gehabt, dass nicht mehr als nur unwesentlich anzusehende Einbußen in den Obstbaumkulturen erforderlich wurden, und zwar sowohl durch die Halle selbst als auch durch die An- und Abfahrtswege. Unter diesen Umständen war es nicht gerechtfertigt anzunehmen, die Wahl des Aufstellungsortes wäre schikanös. Der Betriebsinhaber war nicht verpflichtet, die einem Nachbarn verträglichste oder günstigste Lösung zu wählen. Er genügt seiner Pflicht zur Rücksichtnahme...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen als Abonnent:in... zu den Abos
Mehr zum Thema: