Rheinischer Gemüsebautag
Was tun im Schadensfall? – Ein Sachverständiger gibt Tipps
„Das Spektrum g öffentlich bestellter und vereidigter Gartenbau- Sachverständiger sein Referat am Rheinischen Gemüsebautag im Gartenbauzentrum Straelen ein.
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„Das Wahrnehmungs- und Erinnerungsvermögen ist personenbezogen sehr unterschiedlich“, begründet Schulz es, sich bei Schäden nicht auf Floskeln („Da werden wir uns schon einig“) zu verlassen, sondern alles den Fall Betreffende peinlich genau zu dokumentieren. So sollte schon eine schriftliche Warenbestellung alle wichtigen Angaben konkret enthalten (zum Beispiel bei Topferde: Salz-, Düngerkonzentration, Lehmanteil). Dazu gehören ebenso bei einem Telefonat, zum Beispiel bei einer Reklamation, die genaue Uhrzeit, Name des Gesprächsteilnehmers, Gesprächsinhalte und der Grund des Telefonats. Schulz empfiehlt, der Gegenpartei zur Reaktion stets eine Frist zu setzen. Zwar hätten mündliche Vereinbarungen eine Rechtsverbindlichkeit, der Nachweis...
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