Kämpferin für Lückenindikationen
Dr. Waltraud Pallutt im Ruhestand
Mit dem 1. Mai dieses Jahres trat die überaus engagierte Kollegin, Frau Dr. Waltraud Pallutt, in den wohlverdienten Ruhestand. Das Schließen von Lückenindikationen wurde ihr zur Lebensaufgabe.
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Nach dem Studium an der Universität Halle und der Promotion 1973 wurde Frau Dr. Pallutt bei der damaligen Biologischen Reichsanstalt in Kleinmachnow angestellt. Die versuchsmäßige Prüfung von Pflanzenschutzmitteln für tierische Schädlinge und die Aufbereitung der Ergebnisse für die Zulassung in der DDR war ihre Aufgabe.
Dabei hatte sie sich besonders auch mit Kleinkulturen wie Pfefferminze, Petersilie oder Schnittlauch, denn in der DDR bestand bereits die Indikationszulassung. Nach der Wiedervereinigung wurde Frau Dr. Pallutt 1990 in die damalige Zulassungsbehörde Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA), übernommen und, wie hätte es anders sein können, der Abteilung „Pflanzenschutzmittelzulassung“ zugeordnet.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 91/414/EWG „über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln“ 1991 standen für Deutschland tiefgreifende Änderungen bei der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an. Die erwähnte Indikationszulassung musste jetzt auch bei uns eingeführt und umgesetzt werden, eine schier unlösbare Aufgabe. Die bislang „freie“ Anwendung von Mitteln in den zahllosen Kleinkulturen, in denen nur die Höchstmenge eingehalten werden musste, war in einen gesetzlich legitimierten Rahmen zu fassen. Die Behörde brauchte jetzt jemanden, der mit umfangreichem Wissen, Weitblick und Engagement dies zu bewältigen im Stande war.
Es war die Stunde Dr. Waltraud Pallutts mit ihrem bisher gesammelten Wissen. Ihr wurde das Arbeitsgebiet „Schließen von Lückenindikationen“ übertragen, sie wurde „Beauftragte der BBA für Lückenindikationen“ und übernahm auch die Geschäftsführung des 1993 gebildeten Arbeitskreises Lückenindikationen sowie die seiner zahlreichen Unterarbeitskreise.
In dieser verantwortungsvollen Aufgabe galt es zunächst, die von der Zulassung nicht abgedeckten, also offenen Anwendungsgebiete zusammenzustellen und Vorschläge zu entwickeln, wie diese Lückenindikationen zu schließen waren.
Eine weit reichende Pionierarbeit war, bei der Erarbeitung von Rückstandsdaten ähnliche Kulturen zu Gruppen zusammenzufassen. Denn es war damals noch nicht möglich, Rückstandsergebnisse von Tomate auf Aubergine oder von Möhren auf Wurzelpetersilie oder wie heute üblich auf fast das ganze Wurzelgemüse zu übertragen. Ein weiteres Beispiel: Mit acht validen Rückstandversuchen zu Lollo-Salaten können heute die Salate und ein Großteil der Frischen Kräuter abgedeckt werde. Es ist daher nur konsequent, dass diese grundlegenden Arbeiten in ein EU-Papier zur Extrapolation von Rückstandsdaten einflossen und dies jetzt zur EU-weit gängigen Praxis wurde.
Was die Fülle der Arbeit betrifft, lässt sich dies nur erahnen, nicht genau beschreiben. Über alle Kulturen hinweg sind derzeit etwa 4.500 Anwendungsgebiete ausgewiesen. Über das Lückenindikationsverfahren sind etwa 1.700 durch Genehmigungen abgedeckt. Im Gemüsebau sind mit rund 1.250 Anwendungsgebiete nahezu 80 % durch das Genehmigungsverfahren ausgewiesen worden. Diesen erfolgreichen Genehmigungen ging eine wesentlich höhere Zahl an Anträgen voraus, die alle bearbeitet werden mussten und natürlich auch mangels geeigneter Unterlagen oder aus anderen Gründen nicht immer entsprochen werden konnte.
Dr. Waltraud Pallutt ist für ihr über die Jahre hinweg ungewöhnlich hohes Engagement, für ihre konstruktive und hervorragend geleistete Arbeit und für ihre auch unter ärgerlichen und widrigen Situationen stets entgegengebrachte Freundlichkeit zu danken. Nach Jahren hoher beruflichen Anspannung ist ihr ein erfüllter Ruhestand zu wünschen. Wir freuen uns auch, dass für die nationalen Lückenindikationsverfahren mit Franziska Waldow eine Nachfolgerin gefunden wurde. Sie wird die bisherige erfolgreiche Arbeit fortführen.
Dabei hatte sie sich besonders auch mit Kleinkulturen wie Pfefferminze, Petersilie oder Schnittlauch, denn in der DDR bestand bereits die Indikationszulassung. Nach der Wiedervereinigung wurde Frau Dr. Pallutt 1990 in die damalige Zulassungsbehörde Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA), übernommen und, wie hätte es anders sein können, der Abteilung „Pflanzenschutzmittelzulassung“ zugeordnet.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 91/414/EWG „über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln“ 1991 standen für Deutschland tiefgreifende Änderungen bei der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an. Die erwähnte Indikationszulassung musste jetzt auch bei uns eingeführt und umgesetzt werden, eine schier unlösbare Aufgabe. Die bislang „freie“ Anwendung von Mitteln in den zahllosen Kleinkulturen, in denen nur die Höchstmenge eingehalten werden musste, war in einen gesetzlich legitimierten Rahmen zu fassen. Die Behörde brauchte jetzt jemanden, der mit umfangreichem Wissen, Weitblick und Engagement dies zu bewältigen im Stande war.
Es war die Stunde Dr. Waltraud Pallutts mit ihrem bisher gesammelten Wissen. Ihr wurde das Arbeitsgebiet „Schließen von Lückenindikationen“ übertragen, sie wurde „Beauftragte der BBA für Lückenindikationen“ und übernahm auch die Geschäftsführung des 1993 gebildeten Arbeitskreises Lückenindikationen sowie die seiner zahlreichen Unterarbeitskreise.
In dieser verantwortungsvollen Aufgabe galt es zunächst, die von der Zulassung nicht abgedeckten, also offenen Anwendungsgebiete zusammenzustellen und Vorschläge zu entwickeln, wie diese Lückenindikationen zu schließen waren.
Eine weit reichende Pionierarbeit war, bei der Erarbeitung von Rückstandsdaten ähnliche Kulturen zu Gruppen zusammenzufassen. Denn es war damals noch nicht möglich, Rückstandsergebnisse von Tomate auf Aubergine oder von Möhren auf Wurzelpetersilie oder wie heute üblich auf fast das ganze Wurzelgemüse zu übertragen. Ein weiteres Beispiel: Mit acht validen Rückstandversuchen zu Lollo-Salaten können heute die Salate und ein Großteil der Frischen Kräuter abgedeckt werde. Es ist daher nur konsequent, dass diese grundlegenden Arbeiten in ein EU-Papier zur Extrapolation von Rückstandsdaten einflossen und dies jetzt zur EU-weit gängigen Praxis wurde.
Was die Fülle der Arbeit betrifft, lässt sich dies nur erahnen, nicht genau beschreiben. Über alle Kulturen hinweg sind derzeit etwa 4.500 Anwendungsgebiete ausgewiesen. Über das Lückenindikationsverfahren sind etwa 1.700 durch Genehmigungen abgedeckt. Im Gemüsebau sind mit rund 1.250 Anwendungsgebiete nahezu 80 % durch das Genehmigungsverfahren ausgewiesen worden. Diesen erfolgreichen Genehmigungen ging eine wesentlich höhere Zahl an Anträgen voraus, die alle bearbeitet werden mussten und natürlich auch mangels geeigneter Unterlagen oder aus anderen Gründen nicht immer entsprochen werden konnte.
Dr. Waltraud Pallutt ist für ihr über die Jahre hinweg ungewöhnlich hohes Engagement, für ihre konstruktive und hervorragend geleistete Arbeit und für ihre auch unter ärgerlichen und widrigen Situationen stets entgegengebrachte Freundlichkeit zu danken. Nach Jahren hoher beruflichen Anspannung ist ihr ein erfüllter Ruhestand zu wünschen. Wir freuen uns auch, dass für die nationalen Lückenindikationsverfahren mit Franziska Waldow eine Nachfolgerin gefunden wurde. Sie wird die bisherige erfolgreiche Arbeit fortführen.
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