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Bürokratieabbau

Stoffstrombilanzverordnung fällt

Die im Jahr 2018 eingeführte Stoffstrombilanzverordnung wird von der Bundes­regierung abgeschafft. Das soll ein erster Schritt für einen spürbaren Bürokratie­abbau in der Landwirtschaft sein.

von Redaktion erschienen am 26.06.2025
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Das Bundeskabinett hat die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung beschlossen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) will mit der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und für erste spürbare Entlastungen im landwirtschaftlichen Alltag sorgen, heißt es aus dem Ministerium. Damit werde nicht zielführende Bürokratie abgebaut – ohne Umweltstandards aufzugeben. Die Düngeverordnung bleibe in Kraft. Sie legt unter anderem fest, welche Mengen, zu welchen Zeiten und unter welchen Bedingungen Düngemittel ausgebracht werden dürfen. 

Zusätzlich arbeite das BMLEH an einem Wirkungsmonitoring, mit dem Deutschland seine Zusagen gegenüber der EU-Kommission einhält. Im nächsten Schritt will das BMLEH zügig eine Novelle des Düngegesetzes vorlegen.

Hintergrund

Die Stoffstrombilanzverordnung wurde 2018 eingeführt, um zusätzliche Transparenz über betriebliche Nährstoffflüsse zu schaffen. Mit der Stoffstrombilanzverordnung werden Nährstoffe gesamtbetrieblich betrachtet. Eine Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzverordnung wurde zuvor von den Bundesländern mehrheitlich abgelehnt.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sagt dazu: „Bislang waren Landwirtinnen und Landwirte verpflichtet, extrem detailliert zu dokumentieren, was sie wann und wo auf ihren Feldern ausbringen. Das ist hochbürokratisch und wird von der EU so nicht einmal gefordert. Also weg damit. Damit befreien wir unsere Höfe von jährlich 18 Millionen Euro Bürokratieballast. Wir schaffen schlanke, praxisnahe Regelungen, die funktionieren, anstatt zu frustrieren.“ 

Nabu findet Abschaffung „ökologisch unverantwortlich“

Umweltverbände sehen durch das ersatzlose Streichen der Stoffstrombilanz den Natur- und Gewässerschutz in Gefahr. Die Bundesregierung wolle damit ein Wahlversprechen einlösen, blende dabei aber massive ökologische Folgen aus, kritisiert der Naturschutzbund Deutschland e. V. (Nabu). „Die Abschaffung der Stoffstrombilanz ist ökologisch unverantwortlich“, sagt Cäcilia von Hagenow, Referentin für Agrarpolitik und ländliche Räume beim Nabu. „Damit verschenkt die Bundesregierung eine zentrale Möglichkeit, Nährstoffüberschüsse wirksam zu begrenzen. Ambitionierte Betriebe, die sparsam düngen, werden weiterhin benachteiligt, während diejenigen, die überdüngen, auch künftig nicht zur Verantwortung gezogen werden. So geht keine verursachergerechte Agrarpolitik“, sagt Hagenow weiter.

Der Nabu fordert stattdessen eine grundlegend neu aufgestellte Düngepolitik. Dazu gehöre eine verpflichtende, praxisnahe Nährstoffbilanzierung, eine bessere räumliche Streuung der Tierhaltungsintensität sowie gezielte Anreize für Betriebe, die weniger düngen. Potenzial für Entlastungen für die Landwirtschaft sieht der Nabu bei der Erfassung von Daten. Hier müsse eine einmalige und benutzerfreundliche Angabe von Daten ermöglicht werden. Dies wäre der richtige Hebel für Bürokratieabbau nicht der Abbau von Umweltstandards.

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