Widerruf der Zulassung der Wirkstoffe Metiram und Benthiavalicarb
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 28. Mai 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metiram. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Metiram nicht erneuert wurde.
Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:
- Polyram WG, Zulassungsnummer 033986-00
- Gemüse-Pilzfrei Polyram WG, Zulassungsnummer 033986-62
- COMPO Pilz-frei Polyram WG, Zulassungsnummre 033986-63
Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 28. November 2024. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2455 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 13. Juni 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Zorvec Endavia (Zul.-Nr. 00A305-00) mit dem Wirkstoff Benthiavalicarb. Grund für den Widerruf ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Benthiavalicarb gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/2657 nicht erneuert wurde.
Für das Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist und eine Aufbrauchfrist bis zum 13. Dezember 2024. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2657 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
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