PS-Mittel Zako: Anordnung des Ruhens der Genehmigung für den Parallelhandel
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 13. Juli 2023 das Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Zako (GP-Nr. 034145-00/039) angeordnet.
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Die Anordnung gilt mit sofortiger Wirkung. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden.
Hintergrund
Im Pflanzenschutz-Kontrollprogramm untersuchte das BVL ein Originalgebinde des Pflanzenschutzmittels im Auftrag des Pflanzenschutzdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei wurden gravierende stoffliche Abweichungen festgestellt. Das BVL warnte daraufhin vor einer Anwendung des Mittels, da Pflanzenschäden auftreten können.
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