Notfallzulassungen für Fonganil Gold zur Bekämpfung von Falschem Mehltau an Salat-Arten und frischen Kräutern
Auf Basis des Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) erteilt.
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Hiernach ist zum einen die Anwendung von Fonganil Gold zur Bekämpfung von Falschen Mehltau an Salat-Arten und frischen Kräutern im Gewächshaus auf versiegelten Flächen sowie an Tomaten zur Jungpflanzenerzeugung im Gewächshaus im Zeitraum vom 9. Februar bis zum 8. Juni 2023 zulässig.
Gemäß einer weiteren Notfallzulassung ist auch die Anwendung von Fonganil Gold gegen Phytophthora-Wurzel/Stängelfäule an Tomaten bei der Jungpflanzenerzeugung im Gewächshaus erlaubt. Die Notfallzulassung für diese Anwendung gilt für den Zeitraum vom 8. Februar bis zum 7. Juni 2023.
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