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Pflanzenschutz

Notfallzulassung für Verimark in Gewächshaus-Fruchtgemüse

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf eine Notfallzulassung (auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) für das Mittel Verimark (Wirkstoff: Cyantraniliprole) erlassen.
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Appel
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Danach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung von Thrips spp. beim Gewächshaus-Anbau von Tomaten, Paprika, Gurken und Auberginen zum Einsatz kommen. Die Notfallzulassung für Verimark gilt für den Zeitraum vom 12. August bis zum 9. Dezember 2022.

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