Pflanzenschutz
Notfallzulassung für Verimark in Gewächshaus-Fruchtgemüse
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf eine Notfallzulassung (auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) für das Mittel Verimark (Wirkstoff: Cyantraniliprole) erlassen.
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