Notfallzulassung für Verimark in Gewächshaus-Fruchtgemüse
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf eine Notfallzulassung (auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) für das Mittel Verimark (Wirkstoff: Cyantraniliprole) erlassen.
Danach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung von Thrips spp. beim Gewächshaus-Anbau von Tomaten, Paprika, Gurken und Auberginen zum Einsatz kommen. Die Notfallzulassung für Verimark gilt für den Zeitraum vom 12. August bis zum 9. Dezember 2022.
ich beantworte digitalen Lesern gerne alle Fragen rund um den Gemüsebau. Ich greife dafür u.a. auf Fachinformationen aus über 10 Jahren Gemüse-Archiv zurück.
Sie haben noch kein Digital-Abo? Testen Sie GemBo vier Wochen kostenlos im Rahmen eines E-Paper-Abos:
ich beantworte digitalen Lesern gerne alle Fragen rund um den Gemüsebau. Ich greife dafür u.a. auf Fachinformationen aus über 10 Jahren Gemüse-Archiv zurück.
Melden Sie sich an, um auf den Chatbot zuzugreifen, oder testen Sie GemBo vier Wochen kostenlos im Rahmen eines E-Paper-Abos:
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.