Die Europäische Kommission hat bestimmt, dass bei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Bifenazat nur noch Anwendungen in nicht genießbaren Kulturen in dauerhaft errichteten Gewächshäusern zugelassen werden dürfen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb zum 30. Juni 2022 die Zulassung von Floramite 240 SC (Wirkstoff: Bifenazat) für die Anwendungen gegen Spinn- und Gallmilben in Erdbeere, Himbeere, Brombeere, Stachelbeere, Heidelbeere, Schwarze, Rote und Weiße Johannisbeere sowie Gurke, Zucchini, Aubergine, Tomate und Gemüsepaprika widerrufen. Diese Anwendungen sind ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr zulässig!
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