Mittel Nasara - BVL widerruft Genehmigung für den Parallelhandel
Ende November hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Nasara (GP-Nr. 005655-00/011) widerrufen. Der Widerruf hat ausschließlich Gültigkeit für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
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Bedingt durch den Widerruf ist das Insektizid mit dem Wirkstoff Acetamiprid ab sofort nicht mehr verkehrsfähig und darf nicht mehr zur Anwendung kommen. In diesem Zusammenhang teilt das BVL mit, dass in Bezug auf den Widerspruch eine sofortige Vollziehbarkeit angeordnet wurde, wodurch ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
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