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Pflanzenschutz

Notfallzulassung für Benevia gegen Spargelfliege

Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Benevia erlassen. Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole vom 15. April bis zum 10. August 2021 gegen Spargelfliegen an Spargel eingesetzt werden.

Veröffentlicht am
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VSSE e. V./Christoph Göckel
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Nach Angaben des BVL ist die Notfallzulassung für Benevia auf den Einsatz im Freiland beschränkt. Eine Anwendung ist nach der Stechperiode in Ertragsanlagen sowie nach dem Austrieb in Junganlagen zulässig.

Weiterführende Informationen zu dieser und weiterer Notfallzulassungen finden Sie hier.

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