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Einigung bei GAP-Reform

Neue GAP soll grüner, einfacher und fairer werden

Unter Vorsitz der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, haben sich die 27 Mitgliedstaaten im EU-Agrarrat in Luxemburg auf die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Damit ist eines der zentralen Ziele der deutschen Ratspräsidentschaft erreicht. Nach zwei Tagen intensiver Verhandlungen wurde Dienstagnacht die so genannte ‚Allgemeine Ausrichtung‘ beschlossen. Diese ist das Mandat für den Rat, um mit dem Europäischen Parlament und der Kommission in die Trilog-Verhandlungen zur Reform der GAP zu gehen.

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Appel
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Mit Annahme des Vorschlags der deutschen Präsidentschaft wird es erstmals klare Leitplanken für den Umweltschutz in der GAP geben – die Mitgliedstaaten bekennen sich zu einem hohen Niveau bei der so genannten Grünen Architektur, also der Regelungen, die höhere Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirtschaft unterstützen. Auch werden zukünftig alle Direktzahlungen an klare Konditionen geknüpft sein. Förderung gibt es nur noch, wenn Bedingungen für mehr Nachhaltigkeit erfüllt werden: keine Leistung ohne Gegenleistung. Alle Direktzahlungen der ersten Säule sind zukünftig an die Umsetzung von Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft. Allein der Besitz von Fläche berechtigt nicht zum Bezug von Direktzahlungen.

Beispiele sind etwa der Erhalt von Dauergrünland, Schutz von Feuchtgebieten, die Herausnahme von Fläche aus der Produktion für Biodiversität oder Fruchtwechsel für Vielfalt auf dem Acker. Das hohe Niveau der Umweltleistungen im deutschen Vorschlag war unter den Mitgliedsstaaten umstritten – letztlich konnte es Bundesministerin Julia Klöckner in den Verhandlungen aber durchsetzen. 

Wesentliche Punkte der Einigung des Agrarrats zur GAP:

Grüne Architektur

Kernstück sind verbindliche Öko-Regelungen in der ersten Säule, auf die die Bundesministerin in den Verhandlungen bestanden hat. Sie liefern einen messbaren Beitrag zur Erreichung von Umwelt- und Klimaschutz-Zielen. 

Mindestens 20 Prozent der Direktzahlungen sind zukünftig zudem an noch höhere Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft. Für die Öko-Regelungen müssen die Mitgliedstaaten zudem ein verpflichtendes Mindestbudget von 20 Prozent der Direktzahlungen zur Verfügung stellen. Für Deutschland sind das etwa knapp eine Milliarde Euro im Jahr. Mit dem Mindestbudget ist die Präsidentschaft deutlich über den Kommissionsvorschlag hinausgegangen. 

Beispiele für Öko-Regelungen sind: Anlage von Blühflächen, Anlage von Pufferstreifen oder Gewässerschutzstreifen, vielfältige Fruchtfolgen zur Erhöhung der Artenvielfalt auf dem Acker

Um der Sorge einiger Mitgliedstaaten entgegenzutreten, dass Finanzmittel verfallen könnten, wenn Landwirte dieses neue Instrument nicht ausreichend nachfragen, ist eine zweijährige Lernphase Teil des Kompromisses. In dieser Zeit dürfen ungenutzte Mittel anders verwendet werden, wenn alle Umschichtungsmöglichkeiten innerhalb der Öko-Regelungen ausgeschöpft sind.

Die zweite Säule umfasst weiterhin gezielte Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung

Konditionalität

Im Rahmen der Konditionalität haben Mitgliedstaaten im GLÖZ 9 (Standard 9 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen) die Wahl, wie die höhere Umwelt- und Klimaambition umgesetzt wird.

  • Option 1: Drei Prozent der Ackerfläche müssen für ausschließlich nicht-produktive Flächen und Elemente vorgesehen werden (Stilllegung).  
        
  • Option 2: Ein Prozentsatz von mindestens fünf Prozent für nicht-produktive Flächen und Elemente, wobei auch die Flächennutzung für den Anbau von Zwischenfrüchten und stickstoff-fixierenden Pflanzen ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erlaubt ist.

Kappung und Degression

Eine Kappung ist ausschließlich bei einem Betrag von 100.000 Euro möglich.

Zudem ist eine Degression auf freiwilliger Basis möglich:

  • Ab 60.000 Euro Basisprämie können Länder stufenweise ansteigende Kürzungsprozentsätze für die Basisprämie je Begünstigten einführen.
     
  • Auch bei Beträgen über 100.000 Euro Basisprämie ist eine Degression möglich.

Julia Klöckner: „Die von uns erreichte Einigung ist ein Meilenstein für die Gemeinsame Agrarpolitik in Europa – sie ist ein Systemwechsel. Ich freue mich, dass es in unserer Ratspräsidentschaft gelungen ist, Europa in einer so zentralen Frage zu einen. Trotz der unterschiedlichen Agrarstrukturen der 27 Mitgliedstaaten haben wir gemeinsam eine wegweisende Entscheidung getroffen. Erstmals führen wir für alle Staaten gleichermaßen einen verpflichtenden Standard für den Umwelt- und Klimaschutz ein. In den Verhandlungen haben wir hier Kurs gehalten, diesen Punkt zu unserer roten Linie gemacht. Das ist ein fundamentaler Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit, Fairness und Wettbewerbsgerechtigkeit innerhalb der EU. Klar ist aber auch: Wer die regionale landwirtschaftliche Erzeugung erhalten will, der muss höhere Auflagen auch honorieren. Einkommens- und Ertragssicherung sind keine Nebensache, wenn wir nicht immer mehr Lebensmittel importieren wollen. Wir haben daher großen Wert darauf gelegt, dass die Anforderungen praxistauglich und umsetzbar sind und dadurch entstehende Mehrkosten ausgeglichen werden. Wir zeigen, dass eine stärkere Umwelt- und Klimaambition zusammengeht mit Ernährungssicherung und der notwendigen Einkommensstützung für die Betriebe. Für die landwirtschaftlichen Betriebe ist das eine große Chance. Denn damit schaffen wir weiterhin die Grundlage für eine wettbewerbsfähige Nahrungsmittelproduktion in der EU.“

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