EU legt Übergangsregelung für Perchlorat-Befunde fest
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Die neuen Übergangswerte für den innergemeinschaftlichen Warenhandel in der EU lauten:
• Alle Lebensmittel/Obst und Gemüse = 0,5 mg/kg
Mit Ausnahme von:
• Zitrusfrüchte, Kernobst, Wurzel-und Knollengemüse, Tafeltrauben, Spinat, Melonen und Wassermelonen = 0,2 mg/kg
• Blattgemüse (außer Spinat), frische Kräuter und Sellerie - aus Gewächshaus-/ Tunnelanbau = 1,0 mg/kg
Diese Werte sind gültig bis eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Gesundheitsbehörde (EFSA) ausgearbeitet ist, die voraussichtlich im Dezember dieses Jahres vorliegen wird.
Die Bundesfachgruppe Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die schnelle Reaktion und EU-weit gültige Übergangsregelung. Damit werde zum einen der Verbraucherschutz gestärkt. Gleichzeitig bekämen auch die Gemüseerzeuger eine Rechtssicherheit, die beim Einkauf von Düngemitteln beachtet werden kann.
Quelle. ZVG/BFG
(c) Gemüse online, 26.7.13
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