Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

EU legt Übergangsregelung für Perchlorat-Befunde fest

Im Frühjahr dieses Jahres wurde das Salz Perchlorat in Gemüse- und Obstprodukten gefunden. Perchlorate sind oft natürlichen Ursprungs, gut wasserlöslich und vermutlich über mineralische Düngemittel (wie Chilesalpeter) in die Produkte gelangt. Einen gesetzlich festgelegten Höchstgehalt gab es bislang nicht. Die EU hat nun eine EU-weite Übergangsregelung festgelegt.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Die neuen Übergangswerte für den innergemeinschaftlichen Warenhandel in der EU lauten:
• Alle Lebensmittel/Obst und Gemüse = 0,5 mg/kg
Mit Ausnahme von:
• Zitrusfrüchte, Kernobst, Wurzel-und Knollengemüse, Tafeltrauben, Spinat, Melonen und Wassermelonen = 0,2 mg/kg
• Blattgemüse (außer Spinat), frische Kräuter und Sellerie - aus Gewächshaus-/ Tunnelanbau = 1,0 mg/kg
Diese Werte sind gültig bis eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Gesundheitsbehörde (EFSA) ausgearbeitet ist, die voraussichtlich im Dezember dieses Jahres vorliegen wird.

Die Bundesfachgruppe Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die schnelle Reaktion und EU-weit gültige Übergangsregelung. Damit werde zum einen der Verbraucherschutz gestärkt. Gleichzeitig bekämen auch die Gemüseerzeuger eine Rechtssicherheit, die beim Einkauf von Düngemitteln beachtet werden kann.

Quelle. ZVG/BFG

 

(c) Gemüse online, 26.7.13

 

 

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren