Notfallzulassung für Verimark gegen Thripse im Gewächshaus
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel Verimark an Thripse in Gurke, Paprika und Aubergine im Gewächshaus erlassen. Das Mittel ist vom 20. August 2020 bis 17. Dezember 2020 zugelassen.
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Mehr zur Notfallzulassung finden Sie auf der Homepage des BVL oder unter folgendem Link:
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