Pflanzenschutz aktuell
Notfallzulassung im Obst
Gegen die Kirschessigfliege und bei Befall mit Regenflecken ist eine Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53 ergangen. Hier lesen Sie die Details.
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- Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) gegen die Kirschessigfliege in folgenden Kulturen befristet für 120 Tage zugelassen: In Süß- und Sauerkirschen, Pfirsich und Aprikose vom 29. Mai bis zum 25. September 2020, sowie in Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2020. Nach festgestelltem Befall kann bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 85 bis 87) maximal zweimal mit 0,0375 l/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,075 l/ha je Behandlung; maximal 0,15 l/ha in der Kultur/Jahr) gesprüht werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mindestens drei Tage. Wartezeit: sieben Tage. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 95 Prozent – 50 m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von mehr als zwei Prozent und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.
- Die Zulassung für CURATIO (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) wird vom 13. Juli bis zum 9. November 2020 befristet für 120 Tage gegen Blattfallkrankheit (Marssonina coronaria) und Regenflecken-/Fliegenschmutzkrankheit in Kernobst im Freiland erteilt. Das Mittel kann bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf ab Fruchtdurchmesser bis 40 mm (BBCH 74) mit 6 l/ha und m Kronenhöhe (maximal 18 l/ha bezogen auf 3 m Kronenhöhe), Wasseraufwand 500 l/ha und m Kronenhöhe, gespritzt oder gesprüht werden. Maximal drei Behandlungen in dieser Anwendung und 15 Behandlungen je Jahr im Abstand von einem Tag. Wartezeit: 30 Tage. Das Mittel wird als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von zehn Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von fünf Metern.
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